WhatsApp-Marketing-Glossar

DSGVO und WhatsApp-Marketing

Die DSGVO gilt vollumfänglich für WhatsApp-Marketing: Telefonnummern sind personenbezogene Daten, und ihre werbliche Nutzung verlangt eine Rechtsgrundlage, typischerweise die ausdrückliche Einwilligung, dazu transparente Information, Widerrufsmöglichkeit, Datenminimierung und Auftragsverarbeitungsverträge mit den beteiligten Anbietern. Verstöße riskieren Bußgelder der Datenschutzbehörde, zusätzlich zu den Sanktionen von Meta.

Die zentralen Pflichten: eine freiwillige, spezifische und dokumentierte Einwilligung für werbliche Kommunikation auf WhatsApp einholen – hier laufen das von Meta verlangte Opt-in und die DSGVO-Einwilligung zusammen; eine Datenschutzerklärung mit Zwecken, Speicherfristen und Rechten veröffentlichen; Widerrufe und Löschanfragen unverzüglich umsetzen; die Verarbeitung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfassen. Die genutzte Plattform handelt als Auftragsverarbeiter und ist mit einem Vertrag nach Artikel 28 zu binden.

Bei den Datenübermittlungen können die über Meta verarbeiteten Daten im Rahmen der Standardvertragsklauseln und des geltenden EU-US-Rahmens die Union verlassen, und das Unternehmen muss dies in der Datenschutzerklärung ausweisen. Häufige Fehler, die du vermeiden solltest: für andere Zwecke gesammelte Adressbücher importieren, gekaufte Listen verwenden, nach dem STOP weitersenden, Konversationen länger als nötig aufbewahren. Das Leitprinzip ist die Nachweisbarkeit: Jede Einwilligung braucht Datum, Quelle und Text.

SendApp hilft auf der operativen Ebene: Einwilligung und Quelle lassen sich an jedem Kontakt erfassen, und das Opt-out läuft automatisch über Keywords – so bleibt jeder Versand dokumentierbar.

Häufige Fragen

Von der Theorie zur Praxis

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